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Mahnentgelte

Das pauschale Erinnerungsentgelt für die erste Woche nach Überschreitung der Leihfrist um mehr als einen Werktag beträgt 4 Euro.

Versäumnisengelte bei Überschreitung der Leihfrist:

  • nach einer Woche pro Medieneinheit:  2,70 Euro
  • nach zwei Wochen pro Medieneinheit: 5,40 Euro
  • nach drei Wochen pro Medieneinheit: 11,10 Euro

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der unten angefügten Entgeltordnung.


Kontakt
Simone Gerdesmeier
Raum 01.11
Telefon: 0208 - 455 4131
Telefax: 0208 455 584131
E-Mail: mahnstelle@muelheim-ruhr.de