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Online-Bestellung von Urkunden

Seit 2009 können die älteren standesamtlichen Register, bei denen die vom Gesetzgeber festgelegten Schutzfristen abgelaufen sind, im Stadtarchiv nach archivrechtlichen Bestimmungen benutzt werden.

Dabei handelt es sich um folgende Bestände und Fristen:
 

  • Geburtsregister 1874 - 1913
    (Abgabe vom Standesamt an das Stadtarchiv nach 110 Jahren)
  • Heiratsregister 1874 - 1943
    (Abgabe vom Standesamt an das Stadtarchiv nach 80 Jahren)
  • Sterberegister 1874 - 1993
    (Abgabe vom Standesamt an das Stadtarchiv nach 30 Jahren)
     

Über ein Online- Formular können beim Stadtarchiv Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden für private oder amtliche Zwecke gegen Entrichtung einer Gebühr bestellt werden.

Zum Online-Bestellformular des Stadtarchivs
 


Bitte beachten:

Für Geburtsurkunden nach 1913, Heiratsurkunden nach 1943 und Sterbeurkunden nach 1993 ist weiterhin das Standesamt zuständig

Zum Online-Bestellformular des Standesamtes