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Richtlinien zur Förderung kultureller Projekt

Richtlinien zur Förderung kultureller Projekte in Mülheim an der Ruhr

Die Menschen in unserer Stadt finden ein reichhaltiges und hochwertiges kulturelles Angebot vor. Beispiele dafür sind unsere leistungsfähigen Kultureinrichtungen mit ihren hochwertigen Veranstaltungsprogrammen wie das Kulturbüro, die Musikschule, die Stadtbibliothek, das Stadtarchiv, das Kunstmuseum, das Theater an der Ruhr, der Ringlokschuppen und das Theater- und Konzertbüro. Ebenso leisten die Künstlerinnen und Künstler sowie kulturellen Vereine, Gruppen und Institutionen einen wertvollen Beitrag zur kulturellen Qualität und Vielfalt in unserer Stadt. Daneben bieten auch die Bürgerbegegnungsstätten in Styrum und in Saarn vielfältige kulturelle Entfaltungsmöglichkeiten.

Zunehmend freie Zeit, neue gesellschaftliche Herausforderungen und sich stetig ändernde Bedürfnisse der Menschen stellen immer wieder neue Anforderungen an die Gestaltung des kulturellen Lebens in unserer Stadt. Dabei gilt es auch, neue Formen der Zusammenarbeit zwischen freien Kulturschaffenden und städtischen Einrichtungen zu erproben und die kulturellen Aktivitäten Einzelner oder von Gruppen anzuregen und zu unterstützen.

Mit den vorgelegten Richtlinien soll die Förderung kultureller Aktivitäten, die zur Bereicherung des öffentlichen Lebens in unserer Stadt beitragen, verbindlich geregelt werden.

1. Allgemeine Ziele der Kulturförderung

Die Kulturförderung dient der Unterstützung von Projekten zur Verwirklichung eines attraktiven und kreativen Kulturangebotes für alle Menschen in der Mülheim an der Ruhr. Gefördert werden künstlerische und kulturelle Vorhaben, die über das kommunale Kulturangebot hinaus zusätzliche kulturelle Angebote ermöglichen und zudem durch Impulse und Initiativen Freiräume für neue Ideen in der Kultur schaffen.

Neben der projektbezogenen Förderung freier Träger ist die organisatorische und beratend vermittelnde Unterstützung des Kulturbüros ein weiterer wichtiger Faktor der kommunalen Kulturförderung, insbesondere auch die Prüfung von Nutzungsmöglichkeit von Räumen des Kulturbetriebs.

2. Gegenstand der Projektförderung

Fördermittel werden im Rahmen der haushaltsmäßigen Möglichkeiten für öffentliche künstlerische oder kulturelle Projekte gewährt, die der Ergänzung des kommunalen Kulturangebotes dienen.

Die Projekte sollen ortsbezogen, kulturszenenbelebend, kulturbildend, kunstspartenübergreifend und/oder mit Aussicht auf Breitenwirkung ausgerichtet sein.

Vorzugsweise werden Projekte gefördert,

  • die von überbezirklicher Bedeutung sind,
  • die die Kulturszene beleben, indem sie z.B. ein neues, zusätzliches Angebot darstellen, dass bisher noch nicht gefördert wurde,
  • die aufgrund ihrer künstlerischen Eigenart im besonderes öffentliches Interesse –auch überregional - erwarten lassen,
  • die verschiedene künstlerische Darstellungsformen beinhalten und/oder die von mehreren freien Kulturträgern gemeinsam durchgeführt werden und damit Vernetzungscharakter aufweisen,
  • die im besonderen kulturpädagogischen Interesse liegen und vor allem die kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen unterstützen.

Eine Förderung gleicher Antragsteller/-innen in aufeinander folgender jährlicher Kontinuität ist in der Regel nicht vorgesehen. Erzielen Projekte ein herausragendes Interesse und eine besondere, auch mediale Öffentlichkeitswirksamkeit, können Ausnahmen von dieser Regel zugelassen werden. Sie sind dem Kulturausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

Nicht förderungsfähig im Sinne dieser Richtlinien sind insbesondere:

  • Gewinnorientierte Maßnahmen oder gewerbliche Zwecke,
  • Festaktivitäten ohne erkennbaren kulturellen Schwerpunkt und/oder vorwiegend gesellige Veranstaltungen,
  • vereinsinterne Veranstaltungen, die nicht der Öffentlichkeit zugänglich sind,
  • Gastspiele auswärtiger Künstlerinnen und Künstler und Gruppen,
  • Auftritte von Mülheimer Künstlerinnen und Künstler außerhalb unserer Stadt,
  • Mitveranstalterverträge, d.h. Verträge, bei denen städtische Kultureinrichtungen bei Planung und Ausgestaltung des Projektes oder einer Veranstaltung mitwirkt und zwischen dem Hauptveranstalter und der städtischen Kultureinrichtung eine entsprechende Vereinbarung geschlossen wird,
  • Projekte, die bereits von anderen städtischen Einrichtungen gefördert werden (Doppelsubventionierung).

3. Allgemeine Fördervoraussetzungen

3.1 Zuwendungsempfänger

Zuwendungsberechtigt sind freie, privatrechtlich organisierte und gemeinwohlorientierte kulturelle Projektträger, Institutionen und Einzelpersonen außerhalb der öffentlichen Verwaltung.

3.2 Zuwendungsarten

Die Zuwendungen werden in den folgenden Arten vergeben:

  • Finanzielle Förderung für einzelne, zeitlich und inhaltlich abgrenzbare Projekte durch Auszahlung des Förderbetrages, durch die Übernahme einer Ausfallbürgschaft oder in Form einer Kostenübernahme zur anteiligen Deckung projektbezogener Kosten
  • Räumliche Förderung durch die Überlassung städtischer Räumlichkeiten oder durch die Anmietung von Räumlichkeiten für die Durchführung kultureller Aktivitäten

4. Förderungsverfahren

4.1 Die Förderungen werden auf formlosen Antrag gewährt. Der Antrag ist schriftlich beim Kulturbüro der Mülheim an der Ruhr zu stellen. Die Mitarbeitenden des Kulturbüros beraten auf Wunsch bei der Antragstellung.

4.2 Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Gruppen, Vereine und sonstige Zusammenschlüsse, die in Mülheim an der Ruhr ansässig sind oder ihre künstlerische oder kulturelle Arbeit in Mülheim an der Ruhr leisten.

4.3 Neben den obligatorischen Daten - Name, Anschrift, Kontonummer sowie ggf. bei Gruppen auch Name und Anschrift der verantwortlichen Projektleitung - sind dem Antrag beizufügen:

  • eine ausführliche Projektbeschreibung unter Würdigung der unter Ziffer 2 genannten Voraussetzungen,
  • eine Übersicht, aus der Veranstaltungsort, Einzeltermine und der Abschluss der Maßnahme ersichtlich sind,
  • ein nach Einzelpositionen aufgeschlüsselter Kosten- und Finanzierungsplan, insbesondere Gesamtkosten, Eigenleistungen und nicht gedeckte Kosten.

4.4 Fördermaßnahmen bis zu einer Höhe von 499,- Euro je Projekt können unmittelbar vom Kulturbüro des Kulturbetriebs der Stadt Mülheim an der Ruhr bewilligt werden. Über die Bewilligung dieser Mittel und abgelehnte Maßnahmen ist der Kulturausschuss zeitnah zu informieren.

Über Fördermaßnahmen ab 500,- Euro entscheidet der Kulturausschuss der Stadt Mülheim an der Ruhr.

4.5 Kommen die beantragten Programme und Projekte nicht zustande oder werden die mit der Förderung verbundenen Leistungszusagen nicht erfüllt, muss der Förderungsbetrag von den Antragstellenden zurückgezahlt werden. Neue Anträge können erst dann gestellt werden, wenn der Verwendungsnachweis für vorangegangene Maßnahmen vorgelegt und geprüft worden ist.

4.6 Handelt es sich bei den Antragstellenden um Gruppen, Vereine oder sonstige Zusammenschlüsse, übernimmt eine Person aus dem Kreis der Geförderten die Verantwortung und Haftung gegenüber der Stadt Mülheim an der Ruhr.

Davon bleibt die Haftung der übrigen Antragstellenden sowohl untereinander als auch gegenüber der Stadt unberührt.

4.7 Nach Abschluss der Maßnahme hat der Zuschussempfänger einen Verwendungsnachweis vorzulegen, in dem die ordnungsgemäße, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Mittel nachgewiesen wird.

4.8 Ein Rechtsanspruch auf die nach diesen Richtlinien gewährte Förderung besteht nicht.