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Richtlinien

Richtlinien zur Vergabe des Ruhrpreises für Kunst und Wissenschaft der Stadt Mülheim an der Ruhr - Sponsor: Sparkasse Mülheim an der Ruhr -

auf der Grundlage des Beschlusses des Kulturausschusses in seiner Sitzung am 21. November 1977 sowie den Beratungen des Kulturausschusses/Werksausschusses Begegnungsstätten in seinen Sitzungen am 19. Januar 1995 und 14. März 1995
 

Stiftung des Preises

Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat in seiner Sitzung am 17. April 1962 den Ruhrpreis für Kunst und Wissenschaft gestiftet. Er wird als Auszeichnung und/oder als Förderung an hervorragend Begabte jährlich verliehen. Der Preisträger soll durch Leben oder Werk mit Mülheim an der Ruhr verbunden sein.


Dotierung des Preises

Der Preis ist mit 5.500 Euro dotiert.


Verleihungsgrundsätze und –bedingungen

Mit dem Ruhrpreis für Kunst und Wissenschaft sollen Künstler und Wissenschaftler ausgezeichnet und/oder gefördert werden.
Der Preis kann ganz, ein- oder mehrfach geteilt vergeben werden. Mit der Zuerkennung des Preises kann der Kulturausschuss eine Förderungsempfehlung aussprechen. Diese Förderungsempfehlung soll sich an der Person des Künstlers oder Wissenschaftlers orientieren und Maßnahmen empfehlen, die ihn nachhaltig fördern (dies können sowohl Aufträge, Stipendien und ähnliches als auch Hilfen bei der Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten sein).


Verfahren

Der Ruhrpreis für Kunst und Wissenschaft wird durch den Kulturausschuss verliehen. Zur Vorbereitung der Verleihung wird ein Gremium gebildet, das dem Ausschuss eine Empfehlung für die Vergabe vorlegt.