Das pauschale Erinnerungsentgelt für die erste Woche nach Überschreitung der Leihfrist um mehr als einen Werktag beträgt 4 Euro.
Versäumnisengelte bei Überschreitung der Leihfrist:
- nach einer Woche pro Medieneinheit: 2,70 Euro
- nach zwei Wochen pro Medieneinheit: 5,40 Euro
- nach drei Wochen pro Medieneinheit: 11,10 Euro
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der unten angefügten Entgeltordnung.
Nutzen Sie gerne unseren Erinnerungsservice per E-Mail. Weitere Informationen dazu finden sie hier.
Kontakt
Simone Gerdesmeier
Raum 01.11
Telefon: 0208 - 455 4131
Telefax: 0208 455 584131
E-Mail: mahnstelle@muelheim-ruhr.de