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12. November 1812


Einweihung des Altstadtfriedhofs

Begräbnisstätten hat es bei den europäischen Kulturvölkern zu allen Zeiten gegeben, wobei die Art der Bestattung im Laufe der Jahrtausende durchaus einem Wandel unterworfen war. War es in der älteren Bronzezeit noch üblich, die Körper der Verstorbenen in Grabhügeln beizusetzen, so ging man in der Eisenzeit dazu über, die Toten zu verbrennen und deren Asche in ebener Erde ohne Abdeckung durch einen Grabhügel beizusetzen. Ein Urnenfeld aus dieser Epoche wurde in den 1920er Jahren im Stadtteil Broich entdeckt, ausgegraben und wissenschaftlich untersucht. 

Mit dem Aufkommen des Christentums wurde das Verbrennen der Toten geächtet und schließlich von Karl dem Großen unter Androhung der Todesstrafe gar verboten. Hintergrund war der Glaube an eine körperliche Wiederauferstehung der Toten. Ein königliches Gesetz sah nun die Bestattung des unversehrten Leichnams in geweihter Erde vor, womit der Kirchhof gemeint war. Ein besonderes Privileg war die Bestattung in der Kirche selbst, was zunächst nur geistlichen Personen zugestanden wurde. Durch Stiftungen und andere finanzielle Zuwendungen gelang es nach und nach auch einigen Adeligen und wohlhabenden Bürgern, in den Genuss dieses Sonderrechtes zu kommen.

Der Mangel an Hygiene bei der Bestattung der Toten auf den Kirchhöfen inmitten der Ortskerne erwies sich zusehends als Problem. Die Forderung nach einer Verlagerung der Friedhöfe an den Ortsrand und damit weg von den Wohnstätten wurde laut, insbesondere vor dem Hintergrund der ab dem 14. Jahrhundert in Europa wütenden Pest. Doch trotz aller Kritik blieb es bei der traditionellen Bestattungsweise.

Mehrere Jahrhunderte vergingen, bis im Jahre 1784 das Thema der Friedhofshygiene wieder aktuell wurde. Der für Mülheim zuständige Landesherr Kurfürst Karl Theodor, Herzog von Berg, wollte das Bestattungswesen neu regeln und erließ dazu eine Verordnung: „Wegen der aus den Totengräbern aufsteigenden Ausdünstungen, und daher auf das menschliche Leben und Gesundheit entstehenden schädlichen Folgen wurden alle Begräbnisse innerhalb der Städte gänzlich untersaget und die dort befindlichen Kirchenhöfe applaniert. Außerhalb der Städte werden auf freien entfernten Plätzen Kirchhöfe angelegt [...].“ Doch weder dieser Erlass noch der seines Nachfolgers Max Joseph wurden in Mülheim befolgt. Erst Napoleons „Décret sur les sépultures“ (1804) sollte Konsequenzen in Mülheim zeigen. Das Großherzogtum Berg, zu dem die aufgelösten Herrschaften Broich und Styrum gehörten, war zu diesem Zeitpunkt ein Vasallenstaat von Frankreichs Gnaden und somit setzte man hier die napoleonischen Erlasse konsequent um.

Am 12. November 1812 wurde der neue Friedhof an der Kettwiger Straße in einer feierlichen Zeremonie durch die drei reformierten Pfarrer Karl Johann Engels, Johann Heinrich Wolf und Johann Gerhard Engels sowie den lutherischen Pfarrer Georg Friedrich Wilhelm de Groote eingeweiht. Im Anschluss daran fand die erste Bestattung statt. Beigesetzt wurde die verstorbene Tochter des Eppinghofer Webers Nöllenburg. Von der Weihe des Friedhofes im Jahre 1812 bis 1835 zeugen die Unterschriften der Pfarrer auf den Begräbnisscheinen von der Verwaltung des Friedhofes durch die beiden evangelischen Kirchengemeinden. Mit der Übertragung der Friedhofsverwaltung auf die Stadt Mülheim an der Ruhr im Jahre 1835 wurde der heutige Altstadtfriedhof dann endgültig zu einem überkonfessionellen kommunalen Friedhof.

(Roe)