Vereidigung der Mülheimer Munizipalräte
Jahrhunderte gehörte Mülheim zum Herrschaftsgebiet der Broicher Grafen. Im Zuge der napoleonischen Eroberungskriege stand Mülheim ab 1806 unter der Herrschaft des Großherzogtums Berg, welches von Joachim Murat, dem Schwager Napoleons, regiert wurde. Er modernisierte die Verwaltungsstrukturen nach französischem Vorbild. So verfügte er, dass Gemeinden (Munizipalitäten) mit mehr als 5.000 Einwohnern einen Bürgermeister (Directeur, später Maire), zwei Beigeordnete, einen Polizeikommissar und einen Munizipalitätsrat (Stadtrat) erhalten sollten. Sie zusammen sollten sich ehrenamtlich um die öffentlichen Belange ihres Gemeinwesens kümmern. Mit kommunaler Selbstverwaltung hatte das aber nichts zu tun, denn die Verwaltungspersonen wurden nicht gewählt, sondern von Joachim Murat ernannt.
Für Mülheim, wo zu dieser Zeit um die 6.000 Einwohner lebten, bestätigte er am 28. Januar 20 Personen als Munizipalitätsräte, die über die Geschicke der damit gegründeten Munizipalität Mülheim, mitbestimmen sollten. Allerdings besaßen sie lediglich ein politisches Vorschlagsrecht. Ihr erster Directeur (Bürgermeister) war Hermann Vorster. Er stammte aus der Broicher Papiermacherfamilie. Da er aber als dritter Sohn das elterliche Unternehmen nicht übernehmen konnte, war er Kaufmann geworden. Seine Amtsgeschäfte als Bürgermeister führte er auf dem Altenhof, weil er dort eingeheiratete hatte. Unter den 20 Munizipalitätsräten waren der Fabrikant der Baumwollspinnerei Johann Caspar Troost, der Apotheker der Adler-Apotheke Wilhelm Pithan, Kaufleute, Reeder, Rechtsanwälte, Großgrundbesitzer. Sie schworen am 13. Februar 1808 vom Provinzialrat Graf von Spee in Düsseldorf folgenden Eid:
„Ich schwöre einen Eid zu Gott, dem Allmächtigen, dass ich die mir von dem Allerdurchlauchtigsten Landesherrn bei der hiesigen Munizipalität mir übertragene Polizei-Commissär-Stelle / verliehene Stelle nach Vorschrift des großherzoglichen Arrété vom 13. Oktober 1807 und nach den ferner ergehenden Weisungen zum Besten des Munizipalitäts-Bezirkes mit Fleiß, Treue und Redlichkeit verwalten werde. So wahr mir Gott helfe und sein heiliges Evangelium.“
Die erste Mülheimer Ratssitzung fand am 18. Februar 1808 statt. Der Stadtrat sah sich vor die Aufgabe gestellt, ein Verwaltungs- und Polizeiwesen aufzubauen, welches damals aus einem Verwaltungssekretär mit einem Verwaltungsdiener sowie einem hauptamtlichen Polizeikommissar mit drei Polizeidienern bestehen sollte. Das kostete Geld, welches das neue Verwaltungswesen bestehend aus dem Kirchspiel Mülheim und der Honnschaft Holthausen, kaum aufzubringen in der Lage war, galt doch der überwiegende Teil der Bewohner als arm.
So sah der neue Stadtrat die Lösung dieses Problems in einer Vergrößerung des städtischen Territoriums durch weitere sechs Honnschaften, die ehemals ebenfalls zur Herrschaft Broich gehört hatten. Da dieses Anliegen bei den vorgesetzten Behörden auf Zustimmung stieß, fand die zweite Ratssitzung, am 18. März 1808, bereits mit den neu hinzugekommenen Ratsherren statt. Ihre territoriale Zuständigkeit entsprach in etwa dem heutigen Mülheimer Stadtgebiet mit damals 11.000 Einwohnern.
(Fe)