Gemäß § 2 (6) der Satzung für die Musikschule Mülheim an der Ruhr vom 22. Dezember 2008 in der Fassung vom 29. August 2025 werden für den Unterricht und die Anmietung von Instrumenten privatrechtliche Entgelte gemäß der aktuell gültigen Entgeltfestsetzung durch den Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr erhoben.
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 12. März 2026 gemäß § 41 Absatz 1, Buchstabe i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Juli 2024 (GV. NRW. S. 444), die Entgelte der Musikschule der Stadt Mülheim an der Ruhr für die Zeit ab 1. April 2026 neu festgesetzt.
Für die erstmalige Anmeldung wird ein einmaliges Aufnahmeentgelt in Höhe von 15 Euro pro Lernenden erhoben.
Für nicht in Mülheim an der Ruhr wohnende Lernende wird ein Zuschlag in Höhe von 6 Euro pro Monat (72 Euro jährlich) auf das Entgelt pro Unterrichtsfach erhoben.
Für Teilnehmende ab dem 27. Lebensjahr wird ein Zuschlag in Höhe von 10% auf das Unterrichtsentgelt erhoben. Ausgenommen sind Studierendende und Auszubildende. Ein entsprechender Nachweis ist jährlich vorzulegen. Ausgenommen hiervon sind die Nutzungsentgelte für Instrumente (Ziffer 5).
Für die Teilnahme am Unterricht und die Anmietung von Instrumenten werden folgende Jahres-Entgelte erhoben:
| 1. | Grundstufe | monatliche Rate | jährlich |
| 1.1 | Musikstarter für Babys und Kleinkinder bis 4 Jahre mit einem erwachsenen Partner | 26 Euro | 312 Euro |
| 1.2 | Musikalische Früherziehung Klassenunterricht 45 Minuten für 6 bis 8 Teilnehmer | 26 Euro | 312 Euro |
| 1.3 | KlangKids Klassenunterricht 45/60 Minuten | 26 Euro | 312 Euro |
| 2. | Instrumental- und Vokalunterricht | monatliche Rate | jährlich |
| 2.1 | Gruppenunterricht ab 3 Teilnehmer 45 Minuten | 34 Euro | 408 Euro |
| 2.2 | Partnerunterricht 30 Minuten * | 34 Euro | 408 Euro |
| 45 Minuten | 48 Euro | 576 Euro | |
| * nur vorübergehend bei Übergang von Gruppen- in Partnerunterricht möglich | |||
| 2.3 | Einzelunterricht ** a) 30 Minuten | 62 Euro | 744 Euro |
| b) 45 Minuten | 92 Euro | 1.104 Euro | |
| ** Grundsätzlich nur möglich bei besonderer fachlicher Eignung oder wenn kein Partnerunterricht angeboten werden kann. Entscheidung durch die Schulleitung | |||
| 3. | Weitere Angebote | monatliche Rate | jährlich |
| Musiktheorie a) als alleiniges Fach | 11 Euro | 132 Euro | |
| b) als Ergänzungsfach | entgeltfrei | entgeltfrei | |
| Orchester | Spielkreise | Chöre | Instrumentalgruppen und andere a) als alleiniges Fach | 11 Euro | 132 Euro | |
| b) als Ergänzungsfach | entgeltfrei | entgeltfrei | |
| Auf ein Entgelt kann verzichtet werden, wenn dies für die Durchführung von Veranstaltungen der Musikschule erforderlich ist. | |||
| 4. | Exzellenzklasse und Studienvorbereitende Ausbildung (nach Aufnahmeprüfung) | monatliche Rate | jährlich |
| Exzellenzklasse (ab 10 Jahre) Einzelunterricht im Hauptfach (60 Minuten) Ergänzender Klassenunterricht (zum Beispiel Musiktheorie) nach Bedarf | 92 Euro | 1.104 Euro | |
| Studienvorbereitende Ausbildung (ab 15 Jahre) Gesamtunterrichtszeit: 105 Minuten und verpflichtender Klassenunterricht | 120 Euro | 1.440 Euro | |
Für Unterrichtsangebote zur Erprobung neuer pädagogischer Verfahren oder Inhalte wird ein Entgelt im Einzelfall durch die Musikschule festgelegt.
| 5. | Nutzungsentgelt für Instrumente | ||
| 5.1 | Zupfinstrumente | 10 Euro | pro Jahr 120 Euro |
| 5.2 | Streichinstrumente | 10 Euro | pro Jahr 120 Euro |
| 5.3 | Blasinstrumente | 15 Euro | pro Jahr 180 Euro |
| 5.4 | Akkordeon | 15 Euro | pro Jahr 180 Euro |
| 6. | Pauschalen | monatlich | jährlich |
| 6.1 | Kopierpauschale | 1 Euro | 12 Euro |
| 6.2 | Klavierunterricht | 2 Euro | 24 Euro |
Befreiungen, Ermäßigungen und Erstattungen
Wenn mehrere Kinder einer Familie Lernende der Musikschule sind, erhält die Familie ab dem zweiten Kind und für jedes weitere Kind eine Ermäßigung in Höhe von 15% - für das älteste Kind ist das reguläre Entgelt fällig.
Für Unterrichtsangebote der Grundstufe und des Projektes „Jedem Kind ein Instrument“ werden Inhaber/Inhaberinnen des Mülheim Passes auf schriftlichen Antrag bei entsprechendem Nachweis von der Zahlung des Entgelts befreit.
Für alle übrigen Unterrichtsangebote wird Inhabern/Inhaberinnen des Mülheim Passes auf Antrag bei entsprechendem Nachweis eine 50%ige Ermäßigung gewährt. Das gilt nicht für Instrumentenmiete und Pauschalen.
Die Ermäßigung oder Befreiung wird ab dem Monat gewährt, in dem der Nachweis bei der Musikschule vorliegt. Entfällt die Anspruchsvoraussetzung ist die Musikschule hierüber unverzüglich zu informieren.
Laut Ratsbeschluss vom 16. Dezember 2011 sind Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Die Ermäßigungstatbestände können nicht kumuliert werden. Es wird nur die jeweils höchste Ermäßigung gewährt.
Für von dem Lernenden abgesagte oder versäumte Unterrichtsstunden ist die Musikschule nicht nachleistungspflichtig. Nichterscheinen entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Fällt der Unterricht aus von der Musikschule zu vertretenden Gründen aus, erhält der Lernende eine Erstattung des Unterrichtsentgeltes. Voraussetzung ist die Unterschreitung von 35 Unterrichtsstunden im Schuljahr und ein schriftlicher Antrag bis zum 31. Juli des Jahres. Für jede ausgefallene Unterrichtsstunde, die die Mindestzahl unterschreitet, wird 1/35 des Jahresentgeltes erstattet.
Beträgt die Laufzeit weniger als ein Schuljahr, erfolgt die Erstattung anteilig.
Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die keine der Vertragsparteien zu vertreten hat (Höhere Gewalt) wird die oben angegebene Regelung analog angewendet.
In Härtefällen kann die Musikschulleitung auf Antrag das Entgelt in angemessener Weise ermäßigen oder erlassen.