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Nutzungsentgelte Feldmann-Stiftung

  1. Folgende Räumlichkeiten der Begegnungsstätte Feldmann-Stiftung können auf Antrag vertraglich überlassen werden: 
    Veranstaltungsraum im Fachwerkhaus
    Es stehen rund 120 Quadratmeter zur Verfügung, Tische und Stühle sind für rund 80 Personen vorhanden.
    Seminarraum im Obergeschoss
    Es stehen rund 45 Quadratmeter zur Verfügung, Tische und Stühle sind für rund 40 Personen vorhanden. Hier besteht eine bedingte Möglichkeit zur Selbstbewirtung in der angrenzenden Teeküche. 
    Backsteinhaus
    Es stehen zwei Räume von je rund 35 Quadratmetern auf zwei Ebenen mit einem offenen Kamin zur Verfügung. Tische und Stühle sind für rund 30 Personen vorhanden.

    Ein Rechtsanspruch auf die Überlassung von Räumlichkeiten besteht nicht. 
     
  2. Für die zeitweise Überlassung von Räumlichkeiten in der Begegnungsstätte Feldmann-Stiftung zu privaten Anlässen wird ein Nutzungsentgelt erhoben. 
    a) Entgelt für die Raumnutzung ab dem 1. September 2025
    Neben einem Grundbetrag wird zur Abdeckung der nutzungsbedingten Kosten (Verbrauchskosten, Zeitzuschläge und andres) je Nutzungsstunde ein Zuschlag erhoben. Jede angefangene Stunde zählt als volle Stunde.
    Für die anzumietenden Räume gelten folgende Beträge:

    RaumGrundbetragZuschlag je StundeZuschlag je Stunde
      Di, Mi, DoFr, Sa, So sowie an Feiertagen und deren Vortag

    Veranstaltungsraum im Fachwerkhaus

    Seminarraum

    Backsteinhaus

    Gruppen- und Kinderraum in der Villa (nicht für private Zwecke)

    160 Euro

    85 Euro *

    85 Euro *

    85 Euro

    10 Euro

    8 Euro

    8 Euro

    8 Euro

    17 Euro

    13 Euro

    13 Euro

    13 Euro

    * Bei einer Anmietung an den Wochentagen Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag -ausgenommen an Feiertagen und Tagen vor einem Feiertag-, ausschließlich zwischen 10 und 18 Uhr, ermäßigt sich die Grundgebühr um 50 %. Der Zuschlag je Stunde bleibt unverändert. Eine weitere Ermäßigung gemäß Ziffer 4 ist in diesen Fällen nicht möglich.

    Sofern die angemieteten Räumlichkeiten nicht in dem vertraglich vereinbarten Zustand zurückgegeben werden, ist die Betriebsleitung berechtigt, eine Reinigungspauschale von 100 Euro zu erheben.

    1. b) Entgelt für die Überlassung der Musikanlage gestaffelt nach Räumen:

      Veranstaltungsraum: 40 Euro

      Backsteinhaus: 20 Euro

      Mobile Anlage: 10 Euro

    Die vorgenannten Entgelte sind spätestens zwei Wochen vor dem Veranstaltungstag zu entrichten. 

  3.  In Ausnahmefällen kann eine Kaution erhoben werden. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt frühestens einen Tag nach dem Veranstaltungstermin.
  4. In Mülheim an der Ruhr ansässige Vereine, die vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind, kann für auf die unter Ziffer 2 a) genannten Entgelte bei einmaligen Anmietungen ein Nachlass von 20 %, beziehungsweise bei kontinuierlichen Nutzungen ein Nachlass von 50 % gewährt werden. Dieser Nachlass gilt auch für die örtlichen Gliederungen der Gewerkschaften und Parteien sowie für örtliche Körperschaften des öffentlichen Rechts.
  5. Bei Kooperationsveranstaltungen zwischen den Begegnungsstätten und anderen Nutzern (Vereine, Verbände oder anderes) kann auf die Erhebung eines Nutzungsentgeltes verzichtet werden.
  6. In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei Veranstaltungen mit gewerblichem Charakter, kann die Betriebsleitung bezüglich der Entgelte abweichende Regelungen treffen.
  7. Bei Antragstellung wird eine Verwaltungsgebühr von 40 Euro fällig, die bei Zustandekommen eines Vertrages verrechnet wird. Bei Absagen wird dieser Betrag einbehalten.
  8. Bei Absagen, die kurzfristiger als vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin erfolgen, sind außerdem 30 % des unter 2 a) aufgeführten Grundbetrages zu zahlen. Sollten die Räume für den vereinbarten Termin anderweitig vermietet werden können, so entfällt die Zahlung des 30 %igen Zuschlages.