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Nutzungsentgelte Feldmann-Stiftung

  1. Folgende Räumlichkeiten der Begegnungsstätte Feldmann-Stiftung können auf Antrag vertraglich überlassen werden: 
    Veranstaltungsraum im Fachwerkhaus
    circa 120 qm, Tische und Stühle für rund 80 Personen 
    Seminarraum im Obergeschoss
    circa 45 qm, Tische und Stühle für rund 40 Personen, bedingte Möglichkeit zur Selbstbewirtung in der angrenzenden Teeküche 
    Backsteinhaus
    zwei Räume von je circa 35 qm auf zwei Ebenen, offener Kamin, Tische und Stühle für rund 30 Personen.

    Ein Rechtsanspruch auf die Überlassung von Räumlichkeiten besteht nicht. 
     
  2. Für die zeitweise Überlassung von Räumlichkeiten in der Begegnungsstätte Feldmann-Stiftung zu privaten Anlässen wird ein Nutzungsentgelt erhoben. 
    a) Entgelt für die Raumnutzung 
    Neben einem Grundbetrag wird zur Abdeckung der nutzungsbedingten Kosten (Verbrauchskosten, Zeitzuschläge etc.) je Nutzungsstunde ein Zuschlag erhoben. Jede angefangene Stunde zählt als volle Stunde.
    Für die anzumietenden Räume gelten folgende Beträge:

    RaumGrundbetragZuschlag je StundeZuschlag je Stunde
      Di, Mi, DoFr, Sa, So sowie an Feiertagen und deren Vortag

    Veranstaltungsraum im Fachwerkhaus

    Seminarraum

    Backsteinhaus

    Gruppen- und Kinderraum in der Villa (nicht für private Zwecke)

    140 Euro

    75 Euro *

    75 Euro *

    75 Euro

    8 Euro

    5 Euro

    5 Euro

    5 Euro

    15 Euro

    10 Euro

    10 Euro

    10 Euro

    * Bei Anmietung Di, Mi, Do, Fr, ausgenommen an Feiertagen und Tagen vor einem Feiertag, ausschließlich zwischen 10 und 18 Uhr ermäßigt sich die Grundgebühr um 50 %. Der Zuschlag je Stunde bleibt unverändert. Eine weitere Ermäßigung gemäß Ziffer 4 ist in diesen Fällen nicht möglich.

    Sofern die angemieteten Räumlichkeiten nicht in dem vertraglich vereinbarten Zustand zurückgegeben werden, ist die Betriebsleitung berechtigt, dem Veranstalter darüber hinaus die zusätzlich zu erbringenden Leistungen nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung zu stellen.

    b) Entgelt für Geschirrnutzung
    Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2019 den Beschluss gefasst, dass das Geschirr der Begegnungsstätte zu nutzen ist.
    Kaffeegedeck (Tasse, Untertasse, Dessertteller, einschl. Besteck): 1,50 Euro
    Menügedeck (Großer Teller, flach, Dessertteller, einschl. Besteck): 2 Euro
    Gläser je 50 Stück: 10 Euro

    c) Entgelt für die Überlassung der Musikanlage im Veranstaltungsraum: Pauschale 40 Euro

    Die vorgenannten Entgelte sind spätestens zwei Wochen vor dem Veranstaltungstag zu entrichten. 

  3.  In Ausnahmefällen kann eine Kaution erhoben werden. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt frühestens einen Tag nach dem Veranstaltungstermin.
  4. In Mülheim an der Ruhr ansässigen Vereinen, die vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind, kann für auf die unter Ziffer 2 a) genannten Entgelte bei einmaligen Anmietungen ein Nachlass von 20 % bzw. bei kontinuierlichen Nutzungen ein Nachlass von 50 % gewährt werden. Dieser Nachlass gilt auch für die örtlichen Gliederungen der Gewerkschaften und Parteien sowie für örtliche Körperschaften des öffentlichen Rechts.
  5. Bei Kooperationsveranstaltungen zwischen den Begegnungsstätten und anderen Nutzern (Vereine, Verbände etc.) kann auf die Erhebung eines Nutzungsentgeltes verzichtet werden.
  6. In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei Veranstaltungen mit gewerblichem Charakter, kann die Betriebsleitung bezüglich der Entgelte abweichende Regelungen treffen.
  7. Bei Antragstellung wird eine Verwaltungsgebühr von 35 Euro fällig, die bei Zustandekommen eines Vertrages verrechnet wird. Bei Absagen wird dieser Betrag einbehalten.
  8. Bei Absagen, die kurzfristiger als vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin erfolgen, sind außerdem 30 % des unter 2 a) aufgeführten Grundbetrages zu zahlen. Sollten die Räume für den vereinbarten Termin anderweitig vermietet werden können, so entfällt die Zahlung des 30 %igen Zuschlages.