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Häufig gestellte Fragen

Antworten auf häufig gestellte Fragen und gezielte Informationen zu den Beständen und dem Serviceangebot des Stadtarchivs Mülheim an der Ruhr erhalten Sie hier.
 

1. Gebühren
1.1 Wie teuer ist eine Recherche?
1.2 Wie kann ich entstandene Gebühren bezahlen?
1.3 Welche Gebühren werden im Lesesaal erhoben?

2. Schutzfristen
2.1 Welchen Schutzfristen unterliegt das Archivgut?

3. Familienforschung
3.1 Ich suche meine Vorfahren. Können Sie mir helfen?
3.2 Ich suche nach einer (vermutlich noch) lebenden Person. Können Sie mir helfen?
3.3. Was ist mit Daten, die vor der Einführung der Personenstandsregister im Oktober 1874 liegen?
3.4 Welche Bestände sind noch von Bedeutung für die Familienforschung?

4. Personenstandsregister
4.1 Welche Personenstandsregister (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) befinden sich im Stadtarchiv?
4.2 Wie hoch sind die Gebühren für eine Recherche nach einer Urkunde und was kostet eine Reproduktion?
4.3 Wo finde ich jüngere Urkunden?
4.4 Welche Daten enthält eine Urkunde?
4.5 Welche Findhilfsmittel gibt es und wie kann ich diese nutzen?
4.6 Kann man die Urkunden online einsehen?
4.7 Sind Sammelakten zu den Personenstandsregistern archiviert?

5. Einwohnermeldekartei
5.1 Welche Daten enthält eine Meldekarte?
5.2 Wie kann ich eine Recherche in der Einwohnermeldekartei beauftragen?
5.3 Wie hoch sind die Gebühren für eine Recherche in der Einwohnermeldekartei per E-Mail?

6. Amtliches Schriftgut
6.1 Was ist amtliches Schriftgut?
6.2 Gibt es im Stadtarchiv Bauakten?

7. Sammlungsgut
7.1 Was ist Sammlungsgut?
7.2 Hat das Stadtarchiv Unterlagen zu meinem Haus?
7.3 Können Sie eine „Geburtstagszeitung“ anfertigen?


1. Gebühren

1.1 Wie teuer ist eine Recherche?

Die Gebühren variieren je nach Aufwand, also Dauer der Recherche. Grundsätzlich gilt, dass pro angefangene Viertel-Arbeitsstunde für die Recherche 17,00 Euro berechnet werden. Eine klar formulierte und präzise Fragestellung reduziert die Kosten, da unnötige Recherchen vermieden werden können. Beachten Sie bitte, dass Gebühren auch dann berechnet werden, wenn die Recherche ohne Erfolg verläuft und ein gewünschtes Dokument hier nicht vorliegt. Für Reproduktionen wie Kopien, Scans und Digitalaufnahmen fallen weitere Gebühren an.

Siehe auch 4.2 und 5.3. Hier finden Sie eine Übersicht über die Gebühren des Stadtarchivs.
 

1.2 Wie kann ich entstandene Gebühren bezahlen? 

Nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage erhalten Sie einen Gebührenbescheid per Post. Auf diesem finden Sie alle Zahlungsinformationen für eine Banküberweisung. Ein anderer elektronischer Zahlungsweg ist nicht möglich. Für die Erstellung des Gebührenbescheides ist die Angabe einer Rechnungsanschrift zwingend erforderlich. Bevor Sie uns diese nicht mitgeteilt haben, kann keine Recherche durchgeführt werden.

Im Rahmen eines Lesesaalbesuchs können Gebühren auch in bar bezahlt werden. 
 

1.3 Welche Gebühren werden im Lesesaal erhoben?

Die Bereitstellung und Einsichtnahme von Archivgut ist gebührenfrei.
Digitale Aufnahmen mit einer eigenen, mitgebrachten Kamera oder einem Handy sind kostenlos möglich. 
Reproduktionen wie Fotokopien, Scans und Beglaubigungen können in Auftrag gegeben werden. Diese sind gebührenpflichtig. Die Bearbeitung kann bis zu zwei Wochen dauern.


2. Schutzfristen

2.1 Welchen Schutzfristen unterliegt das Archivgut? 

Rechtliche Grundlage für die Arbeit des Stadtarchivs bildet das Archivgesetz Nordrhein-Westfalen (ArchivG NRW) mit seinen Schutzfristen (§ 7).

Archivgut unterliegt einer allgemeinen Schutzfrist von 30 Jahren. Handelt es sich um personenbezogenes Schriftgut, gelten zudem besondere Schutzfristen. Die Schutzfrist endet frühestens 10 Jahre nach dem Tod einer betroffenen Person. Ist der Todeszeitpunkt nicht bekannt, endet die Schutzfrist 100 Jahre nach der Geburt der betroffenen Person.


3. Familienforschung

3.1 Ich suche meine Vorfahren. Können Sie mir helfen? 

Als Stadtarchiv sind wir vorrangig für die amtliche Überlieferung der Stadtverwaltung zuständig. Das bedeutet auch, dass hier in der Regel keine privaten Unterlagen wie Familienfotos, privat geführte Familienbücher oder ähnliches archiviert werden. Die amtliche Überlieferung wird zum Beispiel durch private Nachlässe im Sammlungsgut des Stadtarchivs ergänzt, aber primär fungiert das Stadtarchiv als Archiv für die Stadtverwaltung. So bleibt schließlich die Frage, ob und inwieweit eine Privatperson mit der Stadtverwaltung in Kontakt getreten ist: 
 

  • Wurden Ihre Vorfahren hier geboren, haben sie hier geheiratet oder sind in Mülheim verstorben? 
    Wenn ja, wurden im Standesamt der Stadt Urkunden (Personenstandsregister) zu diesen Ereignissen registriert, die nach bestimmten Fristen an das Stadtarchiv abgegeben werden (siehe Punkt 4. Personenstandsregister).
     
  • Haben Ihre Vorfahren in Mülheim an der Ruhr gewohnt und ggf. in welchem Zeitraum? 
    Wenn ja, liegt eventuell eine Einwohnermeldekarte vor. Auch in den Adressbüchern können Sie nach Personen recherchieren (siehe Punkt 5. Einwohnermeldekartei).
     

3.2 Ich suche nach einer (vermutlich noch) lebenden Person. Können Sie mir helfen? 

Im Rahmen des ArchivG NRW kann das Stadtarchiv nur Auskünfte zu Personen erteilen, die vor mehr als 100 Jahren geboren und vor mehr als 10 Jahren verstorben sind. Das Stadtarchiv hat keinen Zugriff auf aktuelle Meldedaten und darf im Rahmen des Datenschutzes keine Auskünfte zu noch lebenden Personen erteilen. Diese Vorgaben gelten auch für Familienangehörige (siehe auch Punkt 2. Schutzfristen).

Wenn Sie aktuelle Meldedaten suchen oder Meldedaten, die jünger als 50 Jahre sind, stellen Sie bitte eine Melderegisterauskunft beim hiesigen Bürgerservice.
 

3.3 Was ist mit Daten, die vor der Einführung der Personenstandsregister im Oktober 1874 liegen? 

Daten zu Geburten, Heiraten und Sterbefällen vor Oktober 1874 können sich nur in Kirchenbüchern und Munizipalitätsregistern befinden. 

Im Stadtarchiv sind Munizipalitätsregister (und die dazugehörigen Namensverzeichnisse) für die Jahre 1810 bis 1819 archiviert.

Kirchenbücher sind im Stadtarchiv nicht archiviert. Es liegen lediglich Kirchenbuchbearbeitungen (Sekundärquellen) vor, die der Geschichtsverein Mülheim an der Ruhr sowie der Historiker und Genealoge Dr. Sándor Rolf Krause erstellt haben. Diese können während des Besuchs im Lesesaal genutzt, kostenpflichtige Recherchen darin aber nicht beauftragt werden.
Wenn Sie Kirchenbücher evangelischer Gemeinden suchen, wenden Sie sich bitte an den Kirchenkreis an der Ruhr.
Wenn Sie Kirchenbücher katholischer Gemeinden suchen, wenden Sie sich bitte an das Bistumsarchiv Essen.
Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen sowohl Kirchenbuchduplikate katholischer als auch evangelischer Gemeinden Mülheims finden.
 

3.4 Welche Quellen sind noch von Bedeutung für die Familienforschung?

Hier finden Sie eine Übersicht über die hiesigen Bestände.
 

3.5 Wie kann ich mit meiner Familienforschung am besten beginnen?

Sie finden im Internet bereits viele hilfreiche Tipps, die Ihnen den Einstieg in die Familienforschung erleichtern, zum Beispiel auf den Internetseiten des Vereins für Computergenealogie (CompGen) e.V. oder der Broschüre des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen.


4. Personenstandsregister

4.1 Welche Personenstandsregister (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) befinden sich im Stadtarchiv? 

  • Geburtsregister (Oktober 1874 bis 1915)
  • Heiratsregister (Oktober 1874 bis 1945)
  • Sterberegister (Oktober 1874 bis 1995)

Das Stadtarchiv stellt auf seiner Internetseite für eine kostenlose und selbstständige Recherche die Namensverzeichnisse für die Heiraten und Sterbefälle der Jahre 1874 bis 1938 zur Verfügung.

Die Zweitschriften der Heirats- und Sterbeurkunden, die im Landesarchiv NRW archiviert wurden, stehen teilweise bereits auf den dortigen Internetseiten digital zur Verfügung. Falls eine von Ihnen gesuchte Urkunde noch nicht online veröffentlicht wurde, können Sie beim Stadtarchiv eine kostenpflichtige Reproduktion aus den Erstregistern beantragen oder die Urkunde im Rahmen eines Lesesaalbesuchs einsehen und gebührenfrei fotografieren.
 

4.2 Wie hoch sind die Gebühren für eine Recherche nach einer Urkunde und was kostet eine Reproduktion?

Pro angefangene Viertel-Arbeitsstunde werden für die Recherche 17,00 Euro Gebühren erhoben. Eine Viertelstunde reicht in der Regel aus, um eine Urkunde zu ermitteln. Bitte beachten Sie, dass die Gebühren für die Recherche in jedem Fall in Rechnung gestellt werden, auch wenn die gewünschte Urkunde hier nicht vorliegt.

Falls die gewünschte Urkunde hier archiviert wurde, werden für eine unbeglaubigte Reproduktion 10,00 Euro beziehungsweise 15,00 Euro für eine beglaubigte Kopie erhoben. Unbeglaubigte Kopien werden Ihnen als Scan per E-Mail zugeschickt. Je nach Umfang werden für den Versand von beglaubigten Urkunden in Papierform noch 3,00 Euro Versandgebühr berechnet. 

Wenn möglich, teilen Sie uns mit, unter welcher Registernummer / Jahr / Standesamt die gewünschte Urkunde registriert wurde. Wenn Ihre Angaben korrekt sind, werden keine Recherchegebühren berechnet. Für die Heiraten und Sterbefälle der Jahre 1874 bis 1938 können Sie die Registernummer / Jahr / Standesamt anhand der bereits digitalisierten Namensverzeichnisse ermitteln.
Weitere Namensverzeichnisse liegen noch nicht digital vor. Sie können diese im Lesesaal einsehen oder eine kostenpflichtige Recherche darin beauftragen.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Gebühren des Stadtarchivs.
 

4.3 Wo finde ich jüngere Urkunden? 

Wenn Sie jüngere Urkunden als die oben genannten Personenstandsregister suchen, wenden Sie sich bitte an das Standesamt.


4.4 Welche Daten enthält eine Urkunde?

Es lässt sich nicht pauschal sagen, welche Daten eine Urkunde enthält. Der Inhalt der Urkunden ist abhängig von den damals verwendeten Vordrucken und ob Randvermerke (zum Beispiel Daten zu einem Sterbefall in einer Geburtsurkunde) eingetragen wurden.
 

4.5 Kann man die Personenstandsregister online einsehen? 

Das Stadtarchiv stellt derzeit keine digitalisierten Personenstandsregister im Internet zur Verfügung. 

Die im Landesarchiv NRW archivierten Zweitschriften der Heiratsurkunden der Jahre 1874 bis 1899 und der Sterbeurkunden von 1874 bis 1938 finden Sie aber bereits online.
 

4.6 Sind Sammelakten zu den Personenstandsregistern archiviert? 

Sammelakten sind für Mülheim an der Ruhr nicht vollständig archiviert. Eine Übersicht über die vorliegenden Sammelakten finden Sie hier.


5. Einwohnermeldekartei

5.1 Welche Daten enthält eine Meldekarte? 

Die Einwohnermeldekartei enthält ab etwa 1910/15 bis 1989 geführte Meldekarten. Sie wurde sukzessive eingeführt. So weist die Kartei gerade in den Anfangsjahren Lücken auf. Der Informationsgehalt der einzelnen Karten variiert. 

Ein Zugang zu gewünschten Informationen ist nur unter Beachtung der Schutzfristen für personenbezogenes Archivgut möglich. Es können diejenigen Karten vorgelegt beziehungsweise Auskunft daraus erteilt werden, bei denen die Schutzfristen für alle verzeichneten Personen abgelaufen sind. In den Fällen, in denen die Karten noch schützenswerte Daten enthalten (zum Beispiel eingetragene Kinder) müssen diese Daten zensiert werden.

Die Vordrucke und somit die einzutragenden Daten der Einwohnermeldekartei haben sich im Laufe der Zeit verändert. Hier eine Beispiel-Meldekarte aus dem jüngeren Bestand:

Vorder- und Rückseite einer nicht ausgefüllten Meldekarte. Der Untergrund ist weiß, Schrift und Feldbegrenzung schwarz. Einzutragen sind zum Beispiel Daten zur gemeldeten Person selbst oder Angaben zu Eltern, Ehepartner*innen und Kindern.


5.2 Wie kann ich eine Recherche in der Einwohnermeldekartei beauftragen? 

Eine selbstständige Recherche in der Einwohnermeldekartei im Rahmen eines Lesesaalbesuchs ist nicht möglich. Sie kann nur durch Archivpersonal erfolgen. Wegen des hohen organisatorischen Aufwands (phonetische Sortierung, Überprüfung von Datenschutzfristen) werden Meldekarten nur auf Vorbestellung mit einem Vorlauf von mehreren Tagen für eine persönliche Nutzung im Lesesaal ausgehoben. Alternativ kann eine gebührenpflichtige Recherche per E-Mail in Auftrag gegeben werden. 

Für eine Recherche werden möglichst viele Daten zu der gesuchten Person benötigt, um diese zweifelsfrei identifizieren zu können. Wann und wo wurde die Person geboren? Wann hat sie in Mülheim gelebt? Ist eine Adresse bekannt? Was machte die Person beruflich? War sie verheiratet? Wenn ja, mit wem? Da verheiratete Frauen in der Regel auf den Meldekarten der Ehemänner beigeschrieben wurden, ist es für die Recherche entscheidend, den Namen des Ehemannes zu kennen. 
 

5.3 Wie hoch sind die Gebühren für eine Recherche in der Einwohnermeldekartei per E-Mail? 

Die Höhe der Gebühren ist abhängig von der Recherchedauer. Für jede angefangene Viertel-Arbeitsstunde werden 17,00 Euro Gebühren erhoben. Verschiedene Faktoren können die Dauer der Recherche beeinflussen. Wenn der Name der gesuchten Person häufig existiert, wie zum Beispiel Wilhelm Schmidt oder Friedrich Müller, gestaltet sich die Recherche aufwendiger als bei einem seltenen Namen. Die Einordnung, in welchem Zeitraum die gesuchte Person in Mülheim wohnhaft gewesen sein soll sowie der Name des Ehemannes bei verheirateten Frauen sind entscheidende Informationen für die Dauer der Suche nach einer Meldekarte. Je konkreter die Daten, desto kürzer die Recherchedauer und geringer die damit verbundenen Gebühren. Die Dauer der Recherche nach einer Meldekarte variiert unserer Erfahrung nach zwischen einer Viertelstunde und einer Stunde.
Bitte beachten Sie, dass die Gebühren für die Recherche in jedem Fall erhoben werden, auch wenn keine Meldekarte gefunden werden kann.

Wenn eine Meldekarte vorliegt und datenschutzrechtlich nichts dagegenspricht, können Sie gegen eine Gebühr von 5,00 Euro einen Scan der Karte per E-Mail erhalten. Alternativ teilen wir Ihnen die gesuchte Information schriftlich mit. 

Hier finden Sie eine Übersicht über die Gebühren des Stadtarchivs.


6. Amtliches Schriftgut

6.1 Was ist amtliches Schriftgut? 

Das Stadtarchiv übernimmt das amtliche Schriftgut aus der Stadtverwaltung, das für den Dienstbetrieb nicht mehr benötigt wird. Nach einer Prüfung auf Archivwürdigkeit wird dieses erschlossen (geordnet und verzeichnet) und anschließend den interessierten Archivbenutzer*innen zugänglich gemacht. Urkunden, Akten, Amtsbücher (unter anderem Personenstandsregister), Karten und Pläne machen den größten Anteil des amtlichen Schriftguts aus.
 

6.2 Gibt es im Stadtarchiv Mülheim an der Ruhr Bauakten? 

Falls Sie Einsicht in Bauakten nehmen möchten, wenden Sie sich bitte an das Bauaktenarchiv, das von Amt 63 Bauaufsicht und Denkmalpflege betreut wird. Das Bauaktenarchiv gehört nicht zum Bestand des Stadtarchivs.

Hier im Stadtarchiv befinden sich nur wenige, durch Kriegseinwirkung geschädigte Häuserakten aus der Zeit vor 1945 (Bestand 1207). Aufgrund der Brandschäden wurde der Bestand für die allgemeine Benutzung gesperrt. Im Fall eines besonders begründeten Interesses ist eine Einsichtnahme in Einzelfällen in Absprache mit der zuständigen Fachbereichsleitung möglich.

Für andere Möglichkeiten, um an Informationen zu einem Gebäude zu gelangen, siehe Punkt 7.2.


7. Sammlungsgut

7.1 Was ist Sammlungsgut? 

Das Sammlungsgut des Stadtarchivs setzt sich aus den unterschiedlichsten stadtgeschichtlichen Sammlungen zusammen wie etwa historische Zeitungen, Fotos, Adressbücher und Nachlässe von Privatpersonen, Vereinen und Firmen.


7.2 Hat das Stadtarchiv Unterlagen zu meinem Haus? 

Nicht zu jedem Gebäude auf Mülheimer Stadtgebiet liegen Dokumente vor. Es gibt aber Bestände, in denen in manchen Fällen Dokumente gefunden werden können. 

Ende der 1970er Jahre führte die Arbeitsgruppe Denkmalinventarisierung beim Kulturamt der Stadt Mülheim an der Ruhr eine Inventarisierung der Mülheimer Baudenkmäler durch. Anfang der 1980er Jahre wurde die Dokumentation vom Stadtarchiv übernommen. Zum Teil findet man darin neben einer Baubeschreibung und Fotos auch Hinweise auf Literatur sowie Informationen zur Historie der Gebäude. Diese Denkmalinventarisierung ist digitalisiert und kann am Computer im Lesesaal eingesehen werden. Die Findbücher zur Recherche der Archivsignatur finden Sie ebenfalls im Lesesaal.

Zudem gibt es eine Foto- und Postkartensammlung, in der auch Abbildungen von Straßenzügen (1510 und 1516 / 15.85) und Einzelgebäuden (1510 und 1516 / 15.90) archiviert sind. Die Findbücher der Bestände können Sie im Lesesaal einsehen. Die Postkarten (1516) sind vollständig digitalisiert und am Computer im Lesesaal einsehbar.

Für Informationen bezüglich Bauakten siehe Punkt 6.2. 


7.3 Können Sie eine „Geburtstagszeitung“ anfertigen? 

Das Stadtarchiv kann keine vollständigen Zeitungen reproduzieren. Kostenpflichtige Reproduktionen einzelner Seiten oder von Artikeln sind aber möglich. Die Gebühren belaufen sich dafür auf 7,00 Euro pro Seite. Es besteht außerdem die Möglichkeit, im Lesesaal des Stadtarchivs mit der eigenen Kamera oder dem Handy Fotos von Zeitungen anzufertigen.