Schön, dass Sie unsere Bibliothek nutzen wollen. Das geht ganz einfach: Sie melden sich vor Ort an, bezahlen die (günstige) Jahresgebühr und bekommen einen Bibliotheksausweis. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bezahlen keine Jahresgebühr.
So melden Sie sich an:
- Füllen Sie unser Anmeldeformular aus. Das geht vor Ort in der Bibliothek oder Sie drucken das Formular zuhause aus und bringen es bereits ausgefüllt mit zu uns. Das Formular zum Ausdrucken finden Sie unter Downloads oder unten auf dieser Seite.
- Legen Sie ein gültiges Ausweisdokument vor. Bei der Anmeldung führen wir Sie detailliert durch den Prozess.
- Mögliche Ausweisdokumente: Personalausweis, Pass mit Meldebescheinigung, Aufenthaltstitel mit gültigem Adressennachweis
- Kinder und Jugendliche benötigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Der Erziehungsberechtigte muss seinen Ausweis vorlegen.
- Es fällt eine Jahresgebühr von derzeit 22 Euro an (ermäßigt 11 Euro), die Sie vor Ort bar oder per EC-Karte bezahlen (Kartenzahlung ist nur in der Stadtbibliothek im MedienHaus möglich). Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Jahresgebühr befreit. Die Erstausstellung eines Bibliotheksausweises kostet zusätzlich zum Jahresentgelt für Kinder und Schüler (bis zum achtzehnten Lebensjahr) 3 Euro und für Erwachsene 5 Euro. Mehr Informationen zu unseren Preisen finden Sie hier.
- Bei der Anmeldung erhalten Sie Ihren persönlichen Bibliotheksausweis sofort.
- Mit Ihrem Bibliotheksausweis können Sie direkt nach der Anmeldung unser gesamtes Angebot nutzen
- Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkennen Sie die untenstehende Nutzungsordnung der Stadtbibliothek Mülheim an der Ruhr an.
- Mit Angabe Ihrer E-Mail-Adresse bei der Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, unseren kostenlosen Infoservice per Mail zu nutzen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Sie möchten sich ohne Bibliotheksausweis bei uns aufhalten? Auch das ist kein Problem! Vor Ort stehen Ihnen alle Medien zur Verfügung. Sie können sich ungestört umschauen, stöbern und auch unsere Lernplätze nutzen, ganz ohne Bibliotheksausweis.
Wie verlängere ich meinen Bibliotheksausweis?
Um einen abgelaufenen Bibliotheksausweis zu verlängern, müssen Sie persönlich, unter Vorlage Ihres aktuellen Personalausweises, an einer der Infotheken vorstellig werden. Anschließend zahlen Sie das entsprechende Jahresentgelt und können unser Angebot weiter nutzen.
⇒ Bitte beachten Sie, dass Sie in den Schul- und Stadtteilbibliotheken ausschließlich in bar zahlen können.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Ihr Jahresentgelt vor und nach Ablauf der Gültigkeit an uns zu überweisen, um einen ungültigen Bibliotheksausweis zu umgehen.
Sobald das Geld bei uns eingegangen ist, verlängern wir die Mitgliedschaft beziehungsweise aktivieren den Ausweis.
Ausweise von Kindern und Schüler*innen unter 18 Jahren können ohne Beisein von einer/einem Erziehungsberechtigten verlängert werden.