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Informationen & Nutzungsbedingungen Stadtbibliothek

Inhalt


Leitbild der Stadtbibliothek Mülheim an der Ruhr

Die Stadtbibliothek Mülheim an der Ruhr ist eine öffentliche Informations-, Bildungs- und Kultureinrichtung der Stadt Mülheim an der Ruhr, die allen Bürger*innen offensteht.
Die Stadtbibliothek im MedienHaus mit ihrem integrierten Medienkompetenzzentrum in der Innenstadt sowie die Schul- und Stadtteilbibliotheken in Dümpten, Heißen, Speldorf und Styrum sind in ihrer Vielfalt und Lebendigkeit wichtige Anlaufstellen mit einer hohen Aufenthaltsqualität.

Wir stellen uns folgenden Aufgaben und Zielen:
Die Stadtbibliothek ermöglicht allen einen individuellen Zugang zu Medien und Informationen. Hierbei beraten und unterstützen wir kompetent.
Die Stadtbibliothek vermittelt als Bildungseinrichtung Lese-, Medien- und Informationskompetenz.

  • Medien, Serviceleistungen, Veranstaltungen und Führungen haben bei uns einen besonderen Stellenwert.
  • Die Zusammenarbeit mit Kitas und Schulen bildet einen weiteren Schwerpunkt.

Die Stadtbibliothek leistet einen wichtigen Beitrag zur aktiven Lebens- und Freizeitgestaltung.
Wir sind Teil des örtlichen und überörtlichen Kulturangebots.
Wir bieten vielfältige Möglichkeiten, Spaß am Lesen und Freude am Umgang mit Büchern und allen anderen Medien zu entdecken.

Die Stadtbibliothek arbeitet kundenorientiert.

  • Wir stellen hohe Ansprüche an die Qualität unserer Angebote und Dienstleistungen.
  • Unser Service ist zuverlässig und schnell. Er ist auch über unsere Homepage rund um die Uhr nutzbar.
  • Besonderes Augenmerk richten wir auf Beratung und Auskunft, auch über unser eigenes Angebot hinaus.
  • Wir schätzen Anregungen, Lob und Kritik, da sie der ständigen Verbesserung unserer Arbeit dienen.
  • Unsere Räumlichkeiten schaffen eine angenehme und lebendige Atmosphäre zum Wohlfühlen, Arbeiten, Lesen, Stöbern sowie für Begegnungen und Veranstaltungen.

Die Stadtbibliothek arbeitet wirtschaftlich.

  • Wir nutzen die Chancen, die uns Vernetzungen und Kooperationen mit anderen Ämtern, Organisationen, Wirtschaftsunternehmen und Einrichtungen bieten.
  • Im Rahmen von Projekten arbeiten wir mit Sponsoren zusammen.

In der Stadtbibliothek arbeitet ein engagiertes, kompetentes und freundliches Team.
Stand: 1. September 2026


Datenschutzerklärung

Mit Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Stadtbibliothek Mülheim an der Ruhr zu.
Unsere Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage:
www.stadtbibliothek-muelheim.de
 

Standorte, Ansprechpersonen und Öffnungszeiten

Stadtbibliothek im MedienHaus inklusiv Medienkompetenzzentrum

Synagogenplatz 3
45468 Mülheim an der Ruhr
(Stufenloser Zugang)
Telefon 0208 / 455 4141 | E-Mail Stadtbibliothek@muelheim-ruhr.de
Öffnungszeiten:
Stadtbibliothek im MedienHaus
Montag bis Freitag von 10 bis 18.30 Uhr
Samstag von 10 bis 14 Uhr
Medienkompetenzzentrum
Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr
 

Schul- und Stadtteilbibliothek in der Gustav-Heinemann-Schule (Gustav-Heinemann-Bibliothek)

Boverstraße 150
45473 Mülheim an der Ruhr
(Stufenloser Zugang: Außenaufzug)
Teamleitung: N.N. | Telefon 0208 / 455 4195 | E-Mail ZW-Gustav-Heinemann-Bibliothek@muelheim-ruhr.de
Öffnungszeiten:
Dienstag und Freitag von 10 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch von 10 bis 13 Uhr
Donnerstag von 14 bis 18 Uhr

Schul- und Stadtteilbibliothek Heißen

Schulzentrum Kleiststraße 50
45472 Mülheim an der Ruhr
(Stufenloser Zugang über den Schulhof)
Teamleitung: Sabine Peukert | Telefon 0208 / 455 4167 | E-Mail ZW-Heissen@muelheim-ruhr.de
Öffnungszeiten:
Dienstag und Freitag von 10 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Donnerstag von 14 bis 18 Uhr
Samstag von 10 bis 13 Uhr

Schul- und Stadtteilbibliothek Speldorf

Frühlingstraße 35
45478 Mülheim an der Ruhr
(Stufenloser Zugang)
Teamleitung: Anja Böhm | Telefon 0208 / 588 48 30 | E-Mail ZW-Speldorf@muelheim-ruhr.de
Öffnungszeiten:
Dientag und Freitag von 10 bis 13.00 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch von 10 bis 13 Uhr
Donnerstag von 14 bis 18 Uhr

Schul- und Stadtteilbibliothek Styrum

Willy-Brandt-Platz 2 (Eingang: Von-der-Tann-Straße)
45476 Mülheim an der Ruhr
(Stufenloser Zugang: Außenaufzug)
Teamleitung: Petra Sachse | Telefon 0208 / 455 4165 | E-Mail ZW-Styrum@muelheim-ruhr.de
Öffnungszeiten:
Dientag und Freitag von 10 bis 13.00 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch von 10 bis 13 Uhr
Donnerstag von 14 bis 18 Uhr

Leitung der Stadtbibliothek:
Claudia vom Felde | Telefon 0208 / 455 4140 | E-Mail claudia.vom.felde@muelheim-ruhr.de

Stellvertretende Leitung:
Elke Hoffmann | Telefon 0208 / 455 4186 | E-Mail elke.hoffmann@muelheim-ruhr.de

Ideen- und Beschwerdemanagement:
Simone Gerdesmeier | Telefon 0208 / 455 4131 | E-Mail simone.gerdesmeier@muelheim-ruhr.de

Bibliothekspädagogik:
Julian Ruloff | Telefon 0208 / 455 4198 | E-Mail julian.ruloff@muelheim-ruhr.de

Teams in der Stadtbibliothek im MedienHaus

Team A - Erdgeschoss: „Unterhaltung & Freizeit”

Medienangebot:

  • Comics:
    Comics für Erwachsene, Graphic Novels
  • Digitales Zeitungs- und Zeitschriftenangebot:
    Sharemagazines
    Über 1.000 Internationale Zeitungen & Zeitschriften
  • DVDs & Blu-rays:
    Serien verschiedener Genres und Spielfilme
  • Film:
    Biografien, Genre, TV-Serien etc.
  • Geografie & Reisen:
    Erlebnisberichte, Grundlagen der Geografie, Reiseführer zu Ländern und Kontinenten, Reiseratgeber, Sprachführer
  • Jugendecke: Medien für Jugendliche
  • Konsolenspiele
  • Literatur:
    Hörbücher, fremdsprachige Literatur, Klassiker, Unterhaltungsliteratur
  • Musik-CDs:
    Filmmusik, Instrumentalmusik, Jazz (Deutsch und International), Pop & Rock
  • Ruhrgebiet, Mülheim und Partnerstädte
    Technische Ausstattung:
    1 Online-Katalog
    1 e-Circle (digitale Medien stöbern)
    3 Selbstverbucher
    1 Kassenautomat
    2 Rücksortierer, davon einer im Foyer 24/7

Räumlichkeiten:
Kinderwagenparkplatz

Teamleitung: Diana Hellmuth | E-Mail unterhaltungundfreizeit@muelheim-ruhr.de

Team B - 1. Obergeschoss: „Information & Wissen”

Medienangebot:

  • Beruf & Studium:
    Medien für Aus- und Fortbildung sowie für Bewerbungen
  • CDs:
    Klassik, Oper, Operette, Musical, Weltmusik
  • Digitales Zeitungs- und Zeitschriftenangebot:
    Sharemagazines
    Über 1.000 Internationale Zeitungen und Zeitschriften
  • DVDs:
    Musicals und Opern
  • Lerncenter:
    Lernhilfen für alle Schulformen ab Jahrgang 7 bis zum
  • Abitur
    Noten
  • Sachliteratur:
    Von den Geisteswissenschaften bis zur Technik
    Fotografie, Geschichte, Gesellschaft, IT, Kunst, Literaturwissenschaft, Mathematik, Medizin, Musik, Naturwissenschaften, Philosophie, Politik, Psychologie, Recht, Religion, Sprache, Technik & Raumfahrt, Theater, Wirtschaft
  • Zeitungen & Zeitschriften:
    Tageszeitungen, Fachzeitschriften, Illustrierte, Hobbies

Führungen und Rechercheübungen ab Klasse 7

Verwaltungsbibliothek:
Betreuung der Fachliteratur der Stadtverwaltung

Besonderer Service:
Abholung der Reservierungen, Beschaffung von Medien aus anderen Bibliotheken (Fernleihe)

Lern- und Arbeitsplätze

3 Ausstellungsvitrinen: Dokumente der ehemaligen Synagoge

Ausleihe und Rückgabe der „Bibliothek der Dinge“

Technische Ausstattung:
1 Münzkopierer (schwarz/weiß + farbig, DIN A3 und DIN A4)
1 Online-Katalog
3 Internet-Plätze
1 Hörstation
1 Schreib-PC
3D-Drucker

Räumlichkeiten:
Besprechungsraum
Dachterrasse
MediaLab

Teamleitung: Harald Meißner  | E-Mail informationundwissen@muelheim-ruhr.de

Team C - 2. Obergeschoss: „Familie, Kind & Co.”

Medienangebot:

  • Kindermedien
  • Elternbibliothek
  • Essen & Trinken
  • Fest & Feier
  • Garten
  • Gesellschaftsspiele
  • Kreatives
  • Pädagogik
  • Spiel & Spaß
  • Sport & Fitness
  • Tier/Tierhaltung
  • Weihnachten/Ostern
  • Wohnen & Heimwerken
  • Digitales Zeitungs- und Zeitschriftenangebot:
    Sharemagazines - über 1.000 Internationale Zeitungen und Zeitschriften

Führungen und Medienrallyes für Tageseinrichtungen und Schulen bis einschließlich Klasse 6

Kinderaktionen

Lern- und Arbeitsplätze

Technische Ausstattung:
1 Digitaler Spieltisch
1 Hörstation
1 Online-Katalog
1 Selbstverbucher

Räumlichkeiten:
Dachterrasse, Kinderwagenparkplatz, Kinderwerkstatt, Seminarraum, Still- und Wickelraum

Teamleitung: Elke Hoffmann | E-Mail familiekindundco@muelheim-ruhr.de

Team D - 3. Obergeschoss: „Medienkompetenzzentrum (MKZ)“

Zentrale Anlaufstelle der Stadtbibliothek Mülheim an der Ruhr zur Vermittlung von Medienkompetenz.

Geräte- und Medienverleih
Bildungseinrichtungen, Vereine und städtische Institutionen aus Mülheim an der Ruhr können hier kostenfrei Technik entleihen.
Zum Verleih stehen Audio-, Video-, Präsentations- und Veranstaltungstechnik und vieles mehr.
Wir beraten Sie dazu gerne telefonisch oder bei uns im Medienkompetenzzentrum.

Fortbildungen & Schulungen
Kostenfreie Angebote in pädagogischen und technischen Bereichen audiovisueller Medien für Multiplikator*innen.
Anmeldung und Anfragen per E-Mail an: medienkompetenzzentrum@muelheim-ruhr.de

Medienberatung für Schulen

  • Beratung bei pädagogischen Fragestellungen
  • Unterstützung von Schulen bei der Entwicklung, Umsetzung und Weiterentwicklung digitaler Konzepte
  • Beratung zur didaktisch sinnvollen Nutzung digitaler Medien

Weitere Infos und Kontakt der Medienberatenden Mülheim an der Ruhr finden Sie hier.

Echo Mülheim - Die Hörzeitung
Die Hörzeitung bietet blinden und sehbehinderten Bürger*innen den kostenlosen Service, lokale Nachrichten und Informationen auditiv zur Verfügung zu stellen.
Die Nachrichten werden im eigenen Tonstudio von ehrenamtlichen Vorleser*innen eingelesen und auf Datenträgern per Blindensendung verschickt.

Ansprechperson: Ali Arslan | Telefon 0208 / 455 4288 | E-Mail hoerzeitung@muelheim-ruhr.de

Räumlichkeiten:
Veranstaltungsfläche
Ausstattung: Bühne & Veranstaltungstechnik

Lern- und Arbeitsplätze

Teamleitung: Christina Lüke | E-Mail medienkompetenzzentrum@muelheim-ruhr.de

Digitale Angebote der Stadtbibliothek

Brockhaus-Archiv
Als Ort des lebenslangen Lernens stellt Ihnen die Stadtbibliothek Mülheim an der Ruhr online auch die Wörterbücher und die Enzyklopädie (Nachschlagewerk) von Brockhaus sowie Brockhaus Junior zur Verfügung.
Sie sind damit immer und überall nutzbar, teilweise auch in verschiedenen Sprachen.
www.brockhaus.de

Filmfriend
Mehr als 2.800 Spiel- und Dokumentarfilme, Serienfolgen und Kurzfilme stehen zum Streamen zur Verfügung.
www.filmfriend.de

Munzinger-Archiv
Das Munzinger-Archiv bietet online geprüfte und ständig aktualisierte Informationen, die weit über andere Suchmaschinen hinausgehen und 24/7 nutzbar sind.
Die zitierfähigen Quellen dienen der Anfertigung von Referaten, Studien- und Facharbeiten sowie der Unterrichtsvorbereitung.
Bei jedem Eintrag sind Literaturhinweise sowie Angaben zur Aktualität vermerkt.
www.munzinger.de

Sharemagazines
Das Digitale Zeitungs- und Zeitschriftenangebot mit mehr als 1.000 Tageszeitungen und Magazinen aus aller Welt sowie in vielen Sprachen kann in der Stadtbibliothek im MedienHaus genutzt werden.
Dieses Angebot können Sie per App auf Ihrem eigenen mobilen Endgerät aufrufen oder Sie nutzen eines unserer hierfür in der Stadtbibliothek im MedienHaus vorgesehenen Tablets.
www.sharemagazines.de

Tigerbooks
Mit seiner Kinderbuch-App bietet Tigerbooks über 3.000 interaktive Bücher, eBooks und Hörbücher für Kinder im Alter zwischen 2 und 10 Jahren an, die Bibliothekskund*innen kostenlos nutzen können.
Mehr als 100 der bekanntesten Kinderbuchverlage arbeiten mit Tigerbooks zusammen und kleine Bibliotheksfans werden von dem Angebot begeistert sein, denn die App bietet Vorlesefunktionen, Sounds und Animationen, Puzzle- und Malbuchfunktionen, Memo- und Lernspiele.
www.tiger.media/tigerbooks

Onleihe - die digitale Ausleihe Ihrer Stadtbibliothek
Entdecken Sie die virtuelle Zweigstelle der Stadtbibliothek, die rund um die Uhr für Sie geöffnet ist.
Lassen Sie sich zum digitalen Lesen und Hören inspirieren!
Bei Fragen zu unserem umfangreichen Angebot oder zu den Benutzungsbedingungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bei technischen Fragen oder für individuelle Beratungen senden Sie uns bitte eine E-Mail an onleihe@muelheim-ruhr.de.
www.onleihe.de/muelheim-ruhr

Onilo
Sprach- und Leseförderung sowie spielerische Wissensvermittlung mit animierten Geschichten.
Onilo ist ein Portal mit einem zeitgemäßen, differenzierten Lernangebot rund um interaktive Boardstories, die aus beliebten Bilderbüchern und zu relevanten Themen wie Nachhaltigkeit kreiert werden.
Jeden Monat gibt es einen neue Boardstory bei der Stadtbibliothek Mülheim zu entdecken.
www.onilo.de

WLAN
Kostenfreie Nutzung für alle.
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtbibliothek Mülheim an der Ruhr (AGB)

Zweck und Trägerschaft
Die Stadtbibliothek Mülheim an der Ruhr ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Mülheim an der Ruhr.
Sie umfasst die Stadtbibliothek im MedienHaus mit Medienkompetenzzentrum sowie die Schul- und Stadtteilbibliotheken in Dümpten, Heißen, Speldorf und Styrum.
Aufgabe ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Medien, Information, Bildung und Kultur.
Die Benutzung vor Ort ist grundsätzlich kostenfrei.

Geltungsbereich
Diese AGB regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Stadtbibliothek Mülheim an der Ruhr (Kulturbetrieb) und ihren Kundinnen und Kunden.
Sie gelten für die Ausleihe von Medien aller Art, die Nutzung digitaler Angebote sowie die Benutzung der Einrichtungen und Services.

Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Stadtbibliothek und den Kundinnen und Kunden sind privatrechtlicher Natur.

Entgelte und Entgeltordnung
Für bestimmte Leistungen (zum Beispiel Bibliotheksausweis, Jahresnutzungsentgelt, Fernleihe, Reservierungen, Mahn- und Versäumnisentgelte, Ausdrucke, Sonderleistungen) werden Entgelte gemäß der Entgeltordnung der Stadtbibliothek Mülheim an der Ruhr erhoben.
Schuldnerin beziehungsweise Schuldner ist die jeweilige Kundin beziehungsweise der jeweilige Kunde.
Minderjährige und ihre gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter haften als Gesamtschuldnerinnen und Gesamtschuldner.
Werden Entgelte nicht entrichtet, besteht kein Anspruch auf die Leistungen der Stadtbibliothek.

Bibliotheksausweis

Anmeldung
Erforderlich sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, bei fehlender Meldeanschrift zusätzlich eine amtliche Meldebestätigung (im Original).
Vor Ort wird ein Anmeldeformular ausgefüllt.
Mit der Unterschrift werden diese AGB anerkannt und der Speicherung der personenbezogenen Daten gemäß Datenschutzhinweis zugestimmt.

Ausstellung und Geltung
Kundinnen und Kunden erhalten einen personengebundenen, kostenpflichtigen Bibliotheksausweis.
Er ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Stadt Mülheim an der Ruhr.
Der Erhebungszeitraum für ein Jahresnutzungsentgelt beginnt mit der Ausstellung.

Minderjährige
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr benötigen die Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertretung.
Ab dem 14. Lebensjahr kann der Ausweis eigenhändig unterschrieben werden, die Einwilligung bleibt bis zum 18. Lebensjahr erforderlich.

Pflichten der Kundschaft
Änderungen der persönlichen Daten (Name, Anschrift, E-Mail, Telefon) sind unverzüglich mitzuteilen.
Bei Verlust oder Verdacht auf Missbrauch ist der Bibliotheksausweis sofort sperren zu lassen, die Ausstellung eines Ersatzausweises ist entgeltpflichtig. Bis zur Sperranzeige haftet die eingetragene Person für Schäden aus der Nutzung.
Der Ausweis ist auf Verlangen zurückzugeben oder wird gesperrt, wenn die Voraussetzungen der Nutzung entfallen.

Beschäftigte von Mülheimer Einrichtungen
Mülheimer Bildungs- und Sozialeinrichtungen sowie Beschäftigte der Stadtverwaltung Mülheim können einen Institutsausweis beantragen.
Die Einrichtung bestätigt per Vordruck, dass der/die Beschäftigte den Institutsausweis zu dienstlichen Zwecken benötigt.
Der Bibliotheksausweis wird auf den Namen der beschäftigten Person ausgestellt, ergänzt um den Namen der Einrichtung.

Konditionen für den Institutsausweis
Die Leihberechtigung ist auf 12 Monate begrenzt, für diesen Zeitraum wird kein Jahresentgelt erhoben.
Im Übrigen gilt die Entgeltordnung.
Die Nutzung ist auf Medien beschränkt, die der Erfüllung dienstlicher Aufgaben dienen. Offensichtlich private Ausleihen können verweigert werden.
Die Leihfristen entsprechen den allgemeinen Regelungen, eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.
Erinnerungen und Mahnungen werden, soweit möglich, über die Dienstpost zugestellt.
Sonderleihbedingungen können auf Anfrage vereinbart werden.

Ausleihbedingungen

Mediennutzung
Medien können vor Ort genutzt oder gegen Vorlage eines gültigen Bibliotheksausweises außer Haus entliehen werden.
Auf einen Kinderausweis können nur Kindermedien entliehen werden.
Präsenzbestände sind nicht entleihbar. In begründeten Fällen sind Nacht-, Wochenend- oder Sonderentleihungen möglich.

Leihfristen
Spielfilme und Zeitschriften sind für zwei Wochen ausleihbar. Alle übrigen Medienarten für vier Wochen

Verlängerungen
Verlängerungen sind online, telefonisch, per E-Mail oder vor Ort möglich.
Ohne vorliegende Reservierung kann die Leihfrist bis zu dreimal verlängert werden, für Spielfilme und Tonies ist lediglich eine Verlängerung möglich.

Reservierungen
Ausgeliehene Medien können gegen Entgelt reserviert werden. Das Entgelt fällt auch an, wenn reservierte Medien nicht abgeholt werden.

Rückforderung
Die Stadtbibliothek kann entliehene Medien jederzeit zurückfordern.

Fernleihe
Medien, die nicht im Bestand vorhanden sind, können im Rahmen der Leihverkehrsordnung für die deutschen Bibliotheken beschafft werden.
Es gelten zusätzlich die Bedingungen der abgebenden Bibliothek.
Die Vermittlung ist entgeltpflichtig, das Entgelt ist auch bei Nichtabholung zu entrichten.

Fristüberschreitung, Erinnerung, Mahnung und Kontosperre
Bei Überschreitung der Leihfrist werden Versäumnisentgelte gemäß Entgeltordnung fällig.
Erinnerungen und Mahnungen erfolgen in der Regel schriftlich oder elektronisch. Entgelte sind auch fällig, wenn keine Erinnerung oder Mahnung zugegangen ist.
Bei Zahlungsverzug oder erheblichen Pflichtverletzungen kann das Bibliothekskonto vorübergehend gesperrt werden.
Nach erfolgloser Mahnung können Medien auf dem Rechtsweg eingezogen werden.
Anstelle des Herausgabeanspruchs kann Schadensersatz in Höhe des Gegenwerts der Medien zuzüglich entstandener Entgelte verlangt werden.

Sorgfaltspflichten, Urheberrecht und Haftung

Sorgfalt
Medien sind pfleglich zu behandeln und vor Verschmutzung, Veränderung, Beschädigung, Zerstörung oder Verlust zu schützen.
Offensichtliche Mängel sind bei Entgegennahme, verdeckte Mängel nach Feststellung anzuzeigen.
Entliehene Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Urheberrecht
Daten-, Ton- und Bildträger dürfen nur unter den vom Hersteller vorgegebenen Bedingungen und auf handelsüblichen Geräten genutzt werden.
Urheberrechtliche Bestimmungen sind einzuhalten, Verstöße liegen in der Verantwortung der Nutzenden.

Schadensersatz
Bei Verschmutzung, Beschädigung oder Verlust ist Schadensersatz zu leisten.
Bei Verlust ist die Medieneinheit wiederzubeschaffen, alternativ kann der Wiederbeschaffungswert verlangt werden. Bei nicht mehr lieferbaren Medien sind nach Absprache Ersatztitel möglich.

Haftungsausschluss
Die Stadtbibliothek haftet nicht für Schäden, die durch die Benutzung entliehener Medien entstehen.

Infektionsschutz
Personen mit übertragbaren, meldepflichtigen Krankheiten im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) dürfen während der Ansteckungsgefahr die Einrichtungen nicht nutzen.
Bereits entliehene Medien sind erst nach angemessener Desinfektion zurückzugeben.

Internetarbeitsplätze und Ausdrucke
Die Nutzung von Internetarbeitsplätzen ist mit gültigem Bibliotheksausweis - zeitlich limitiert - kostenfrei.
Ohne Ausweis oder bei Überschreitung der Nutzungsdauer fallen Entgelte gemäß Entgeltordnung an.
Die gesetzliche Vertretung kann Minderjährige von der Internetnutzung ausdrücklich ausschließen.
Es ist untersagt, Inhalte mit gewaltverherrlichenden, rassistischen, rechtsextremen, pornografischen oder sonst verfassungsfeindlichen Inhalten abzurufen.
Ausdrucke sind entgeltpflichtig gemäß Entgeltordnung.

Kopieren und Reprorecht
Aufgestellte Kopierer können von allen genutzt werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechte sind einzuhalten, die Nutzenden haften für Rechtsverletzungen.

Vermietung von Räumen im MedienHaus
Folgende Räume können gegen Entgelt (siehe Entgeltordnung) auf Antrag überlassen werden:

  • 1. Obergeschoss: Besprechungsraum - ungefähr 34,5 m² (bis 20 Personen)
  • 2. Obergeschoss: Seminarraum - ungefähr 52,6 m² (bis 30 Personen)
  • 3. Obergeschoss: Freifläche - ungefähr 166 m² (bis 199 Personen)

Die Überlassung erfolgt grundsätzlich während der Öffnungszeiten, abweichende Zeiten und Zusatzleistungen sind nach Absprache möglich.
Eine Nutzung zu privaten Zwecken ist ausgeschlossen.
Bei Kooperationsveranstaltungen wird in der Regel auf die Erhebung eines Nutzungsentgelts verzichtet.
Ein Rechtsanspruch auf Überlassung besteht nicht.

Hausrecht, Hausordnung und Ausschluss
Es gilt die Hausordnung der Stadtbibliothek Mülheim an der Ruhr.

Datenschutz
Die Stadtbibliothek verarbeitet personenbezogene Daten zur Begründung und Durchführung der Bibliotheksnutzung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO.
Details sind den Datenschutzhinweisen der Stadtbibliothek zu entnehmen, die vor Ort einsehbar und online unter www.muelheim-ruhr.de verfügbar sind.

Änderungen der AGB
Die Stadtbibliothek kann diese AGB aus sachlichem Grund anpassen. Bestehende Kundinnen und Kunden werden in geeigneter Form vorab informiert (zum Beispiel Website, Aushang, E-Mail).
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Mülheim an der Ruhr.

Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.

Inkrafttreten
Diese AGB treten am 1.9.2026 in Kraft und ersetzen frühere Fassungen.

Satzung der Stadtbibliothek Mülheim an der Ruhr

vom 22.12.2010

Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f) und i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S.666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV.NRW. Seite 950) hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr in seiner Sitzung am 16.12.2010 die folgende Neufassung der Satzung für die Stadtbibliothek Mülheim an der Ruhr beschlossen:

§1 Träger und Aufgaben
Die Stadt Mülheim an der Ruhr unterhält als öffentliche Einrichtung im Sinne des § 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes zur Förderung der politischen Partizipation in den Gemeinden vom 30.06.2009 (GV. NRW.S. 380), eine Stadtbibliothek. Die Stadtbibliothek hat den Auftrag, Aufgaben im Bereich der Daseinsvorsorge im Bildungs-, Kultur- und Informationsbereich zu erfüllen.
Sie ist als örtliches Institut die Ansprech- und Kooperationspartnerin für alle an Medien Interessierte. In besonderem Maße ist sie der Förderung der Literatur und der Leseförderung verpflichtet, vermittelt aber auch allgemeine Medienkompetenz sowie den Umgang mit allen elektronischen Informationsquellen.
Die Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Gruppen des kulturellen, wissenschaftlichen, sozialen und schulischen Lebens ist ein feststehender Grundsatz.
Aufgabe der Stadtbibliothek ist die Beschaffung, Erschließung, Vermittlung, Ausleihe und Bereitstellung von allen für die Information und Bildung relevanten Medien: dazu gehören alle Printmedien wie Bücher, Zeitungen, Zeitschriften sowie auditive und audiovisuelle Medien, elektronische Medien und Informationsangebote sowie die Bereitstellung von Auskunftsmitteln und Erteilung von Auskünften, die der Information und Bildung dienen.

§2 Benutzung
Alle sind im Rahmen dieser Satzung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadtbibliothek (AGB) berechtigt, Medien jeglicher Art zu entleihen und die Einrichtungen der Stadtbibliothek zu benutzen.
Die Benutzung der Bibliothek ist grundsätzlich kostenlos. Für die Überlassung von Medieneinheiten, besondere Leistungen sowie Versäumnisentgelte werden die vom Rat der Stadt festgesetzten Entgelte erhoben.

§3 Fernleihe
Die Stadtbibliothek ist dem Auswärtigen Leihverkehr angeschlossen. Medien, die nicht im Bestand der Stadtbibliothek vorhanden sind, können durch die Fernleihe nach den Bestimmungen der Leihverkehrsordnung für die deutschen Bibliotheken beschafft werden. Umgekehrt verleiht die Stadtbibliothek ihre Bestände an andere Bibliotheken und ist damit Teil eines umfassenden bibliothekarischen Netzwerks.

§4 Medienkompetenzzentrum
(1) Das Medienkompetenzzentrum der Stadtbibliothek Mülheim an der Ruhr erfüllt in seinem speziellen Bereich die Aufgabe, Hard- und Software für Schulen, Jugendhilfe, Erwachsenenbildung und allgemein für die kommunale Kultur- und Bildungsarbeit vorzuhalten und bereitzustellen.
(2) Es verleiht Filme, Bilder, Tonträger, Programme und Gerätschaften unentgeltlich an alle öffentlichen Schulen und staatlich anerkannten Ersatzschulen, an Organisationen der Jugendarbeit, an Einrichtungen der Erwachsenenbildung, an Vereine und Verbände innerhalb Mülheims sowie für Veranstaltungen mit gemeinnützigem Charakter in Mülheim an der Ruhr.
(3) Außerdem hält das Medienkompetenzzentrum zentral Gerätschaften zur Bild- und Tonbearbeitung eigener Produktionen des genannten Benutzerkreises vor.

§5 Verwaltungsbibliothek
Für die ehemalige Rathausbücherei, die mit ihren Beständen in die Stadtbibliothek im MedienHaus integriert worden ist, nimmt die Stadtbibliothek zentrale Funktionen im Bereich der Beschaffung, Erschließung und Distribution wahr.

§6 In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung für die Benutzung der Stadtbücherei Mülheim an der Ruhr vom 19.12.2001 außer Kraft.


Hausordnung für die Stadtbibliothek Mülheim an der Ruhr

Herzlich willkommen - wir freuen uns über Ihren Besuch.
Damit sich alle Besucherinnen und Besucher wohlfühlen, gilt diese Hausordnung mit Betreten der Stadtbibliothek.
Zusätzlich gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Entgeltordnung der Stadtbibliothek Mülheim an der Ruhr.

Das Hausrecht üben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtbibliothek aus.
Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten.

1.    Rücksicht und Sicherheit

  • Bitte verhalten Sie sich so, dass andere Personen nicht gestört oder gefährdet werden und der Bibliotheksbetrieb nicht beeinträchtigt wird.
  • Die Stadtbibliothek ist ein diskriminierungsfreier Raum. Herabwürdigende, rassistische, antisemitische, queerfeindliche, sexisische oder in anderer Weise diskriminierende Äußerungen und Handlungen sind untersagt.
  • Rauchen ist im gesamten Bibliotheksgebäude sowie auf den Terrassen verboten.
  • Der Konsum von Alkohol oder Drogen sowie der Aufenthalt unter erheblichem Alkohol- oder Drogeneinfluss ist untersagt.
  • Das Mitführen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen ist verboten.

2.    Ruhe, Kommunikation und Mobilgeräte

  • Stellen Sie Mobiltelefone und andere Geräte auf lautlos.
  • Telefonate sind außerhalb des Gebäudes zu führen.
  • Mediennutzung nur mit Kopfhörern und in Zimmerlautstärke, Lautsprecherbetrieb ist nicht gestattet.

3.    Essen und Trinken

  • In den Bibliotheksräumen und auf den Terrassen sind Speisen und Getränke nicht gestattet, ausgenommen ist Wasser in verschließbaren Behältnissen.
  • Ausnahmen in ausgewiesenen Bereichen sind möglich.

4.    Tiere

  • Tiere dürfen nicht mitgebracht werden. Ausgenommen sind angeleinte, ausgebildete und als solche erkennbare Assistenzhunde, wie beispielsweise Blindenführhunde.

5.    Fahrzeuge, Sportgeräte und Zugänge

  • Fahrräder, (E-)Roller und ähnliche Fahrzeuge sind außerhalb der Stadtbibliothek abzustellen, barrierefreie Zugänge sind freizuhalten.
  • Das Fahren oder Benutzen von Skateboards, Inlineskates oder ähnliches im Gebäude ist nicht gestattet.
  • Das Laden von Akkus für (E-)Bikes, (E-)Scooter und ähnliche im Gebäude ist aus Sicherheitsgründen untersagt

6.    Gepäck, Kinderwagen und Mobilitätshilfen

  • Große Gepäckstücke oder sperrige Gegenstände dürfen nicht mitgebracht werden. Für kleinere Taschen stehen Schließfächer zur Verfügung.
  • Kinderwagen, Rollatoren und andere Mobilitätshilfen sind erlaubt, Flucht- und Rettungswege sind stets freizuhalten.

7.    Medien, Mobiliar und Fluchtwege

  • Behandeln Sie Medien, Geräte und Ausstattung sorgfältig.
  • Mobiliar darf nur nach Rücksprache mit dem Personal umgestellt werden.
  • Als Fluchtwege gekennzeichnete Flächen bleiben jederzeit frei.

8.    Technik und IT

  • Bei Störungen an technischen Anlagen wenden Sie sich bitte an das Personal, eigenmächtige Eingriffe sind nicht erlaubt.
  • Bei der Nutzung des WLAN/Internets sind Urheber-, Straf- und Jugendschutzbestimmungen einzuhalten. Rechtswidrige Downloads/Uploads, das Aufrufen jugendgefährdender Inhalte sowie das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen sind untersagt.

9.    Foto-, Film- und Tonaufnahmen

  • Privatpersonen dürfen nur für den persönlichen Gebrauch aufnehmen. Personen (Besucherinnen und Besucher, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) dürfen nicht ohne deren ausdrückliche Einwilligung erkennbar aufgenommen werden.
  • Minderjährige dürfen nicht aufgenommen werden.
  • Presse-, kommerzielle oder projektbezogene Aufnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Stadtbibliothek.

10.    Kinder und Jugendliche

  • Kinder bis einschließlich sechs Jahren dürfen sich in der Stadtbibliothek nur in Begleitung einer/eines Erziehungsberechtigten oder einer beauftragten Person aufhalten.
  • Für Minderjährige gilt die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten.
  • Erziehungsberechtigte haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

11.    Werbung, Sammlungen und Aushänge

  • Das Auslegen oder Aufhängen von Plakaten, Broschüren und anderen Materialien ist nur nach vorheriger Zustimmung der Stadtbibliothek zulässig, ein Anspruch hierauf besteht nicht.
  • Das Anbieten von Waren oder Losen sowie Sammlungen, Unterschriftenaktionen und ähnliche Aktionen sind ohne Zustimmung nicht gestattet.
  • Das Angebot kostenpflichtiger Dienstleistungen ist nicht gestattet.

12.    Ausweise, Sicherung und Rückgabe

  • Für einige Serviceleistungen ist die Hinterlegung des Bibliotheksausweises erforderlich.
  • Löst die Sicherungsanlage am Ausgang aus, wenden Sie sich bitte an die Information.
  • Bitte geben Sie entliehene Medien am Rückgabeautomaten zurück, Ausnahmen sind gekennzeichnet. Außerhalb der Öffnungszeiten besteht kein Anspruch auf die Nutzung des Rückgabeautomaten.

13.    Fundsachen, Eigentum und Haftung

  • Die Stadtbibliothek übernimmt keine Haftung bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl persönlicher Gegenstände oder entliehener Medien.
  • Fundsachen geben Sie bitte an den Informationstheken ab.

14.    Notfälle und Evakuierung

  • Bei Räumungsalarm verlassen Sie das Gebäude unverzüglich über die gekennzeichneten Fluchtwege. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
  • Bei Unfällen oder medizinischen Notfällen leisten alle Anwesenden Hilfe im Rahmen ihrer Möglichkeiten und informieren umgehend das Bibliothekspersonal.

15.    Hygienemaßnahmen

  • Bei Bedarf können insbesondere auf Grundlage rechtlicher Vorgaben besondere Hygienemaßnahmen (z. B. Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung eines bestimmten Standards) angeordnet werden.

16.    Maßnahmen bei Verstößen

  • Verstöße gegen diese Hausordnung können mit Hausverweis, Hausverbot, Schadensersatzforderungen und Strafanzeige geahndet werden.

Gültigkeit
Diese Hausordnung gilt für alle Gebäude, Räume und Flächen der Stadtbibliothek Mülheim an der Ruhr, tritt am 1.9.2026 in Kraft und ersetzt frühere Fassungen.
Die Leitung der Stadtbibliothek


Impressum

Stadtbibliothek Mülheim an der Ruhr
- Stadtbibliothek im MedienHaus
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45468 Mülheim an der Ruhr
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Fax (0208) 455 4125
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Drucklegung: Juni 2026